Allgemeine Geschäftsbedingungen von DJ Christian Wienke

• Das Geschäftsverhältnis zwischen dem Kunden und Christian Wienke, nachfolgend nur DJ Chris genannt, ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Der Kunde darf sich darauf verlassen, dass DJ Chris seine Aufträge mit aller erforderlichen Sorgfalt erledigt.

• Nach Erstellung der Auftragsbestätigung ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich.

• Im Falle einer Vertragsverletzung wird gegenseitig eine Konventionalstrafe in voller Höhe der festgelegten Gage fällig. Im Falle von ersatzloser Stornierung seitens des Veranstalters wird eine Ausfallgage gemäß folgender Staffelung fällig : bei Absage bis 50 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50%; bei Absage von 49 bis zu 11 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 70 %; bei Absage unter 11 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % der vereinbarten, reinen Gage fällig. Weitere Schadensersatzansprüche können nicht gestellt werden.

• Ein Verzicht auf Konventionalstrafe liegt im Ermessen von DJ Chris und ist möglich bei: z.B. Todesfall 1. Grades in der Familie des Veranstalters oder bei zustande kommen einer alternativen Veranstaltung.

• Der Kunde versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen, insbesondere die GEMA-Anmeldung und GEMA-Kostenentrichtung, sobald diese erforderlich sind.

• Der Kunde haftet für alle Schäden an der Musikanlage und den dazugehörigen Geräten, die durch ihn selbst, dessen Gäste oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen sowie für Schäden, die durch Steckvorrichtungen entstehen, die nicht den gängigen VDE-Vorschriften entsprechen. Auch bei Schäden dieser Art, die zu Veranstaltungsbeginn entstehen, wird stets die volle Gage fällig. Wird das Equipment aus organisatorischen Gründen bereits am Tag vor der Veranstaltung aufgebaut wird die Sicherheit aller gestellten Anlagen durch den Veranstalter Garantiert. Für Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl haftet der Veranstalter.

• Der Musiker oder Moderator ist in der Ausgestaltung seines Programms frei. Die Programmgestaltung erfolgt in Absprache mit dem Kunden. Gäste können insofern Einfluss nehmen, dass Wünsche geäußert werden können. Diese Wünsche können aber nur berücksichtigt werden, wenn sie in die allgemeine Stimmungslage hineinpassen und keinen negativen Einfluss auf den Ablauf der Veranstaltung nehmen.

• DJ Chris ist in der Auswahl seiner Musiker oder Moderatoren für die Veranstaltung frei. Grundsätzlich aber treten die in der Auftragsbestätigung namentlich genannten Musiker oder Moderatoren für die festgelegte Veranstaltung auf. Für den Fall, dass der Disc-Jockey wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die er nicht zu verantworten hat, nicht auftreten kann, wird er – jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – bemüht sein, einen entsprechenden Ersatz zu finden. Unter diesen Voraussetzungen entfallen alle Ansprüche aus dem Vertrag.

• Die Anlage, die von DJ Chris gestellt wird, ist ausgerichtet für Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen im Saal. Für Großveranstaltungen kann DJ Chris gegen Aufpreis entsprechendes Equipment zusätzlich anmieten. Oder der Kunde stellt entsprechendes Equipment.

• Bezahlung der Gage der in Anspruch genommenen Dienste erfolgt spätestens am Ende der Veran-staltung in bar. Die Summe darf max. mit 100 Euro-Noten beglichen werden.

• Bei Aufträgen, die sehr kurzfristig zustande gekommen sind, können wir bei Neukunden nur mit geleisteter Vorkasse direkt vor dem Aufbau tätig werden!

• Die Mitarbeiter von DJ Chris erhalten alle Speisen und Getränke in normalem Umfang vom Veranstalter.

• Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist die Stadt Celle.